Wildwest herrscht auf den vielen kombinierten Rad-/Gehwegen in unserer Stadt – etwa entlang der Donau: Radler wähnen sich im Vorrang, bremsen nicht ab oder klingeln und schimpfen Fußgänger aus den Weg. Aber wie ist das wirklich mit dem Vorrang?
Laut einem OGH-Urteil ist die Sache etwas anders: “Radfahrer auf Geh- und Radwegen haben sich so zu verhalten, dass Fußgänger nicht gefährdet werden” – das steht auch so in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Von Radlern werde „auf gemeinsamen Wegen eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber den Fußgängern“ gefordert. Also Radler: Bitte um mehr Rücksicht!
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