Alleine schon der Text der entsprechenden Verordnung klingt wie ein schlechter Witz: „Der Lustbarkeitsabgabe unterliegen alle im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Linz durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen und Vergnügungen, welche geeignet sind, Teilnehmende zu unterhalten oder sonst wie zu erfreuen.“ Knapp 400.000 Euro nimmt die Stadt mit dieser Bagatellsteuer, die einen enormen bürokratischen Aufwand verursacht, ein. Eine Mehrheit im Gemeinderat will die Steuer kippen, FInanzreferentrin Tina Blöchl und ihre SPÖ stemmen sich aber dagegen. Pikant: Parteiveranstaltungen waren und sind von der Lustbarkeitsabagabe ausgenommen.
ÖVP, FPÖ und Grüne wollen die Lustbarkeitsabgabe abschaffen und im Gegenzug die Abgaben für Wett- und Spielterminals erhöhen. Das hat durchaus Berechtigung, denn das Linzer Bürokratiemonster tobt sich bei der „Lustbarkeitsabgabenverordnung“ so richtig aus, einen einheitlichen Steuersatz gibt es nicht:
- Für „Dinnershows mit wesentlicher Verköstigung“ etwa beträgt der Abgabensatz 2%, für „Tanz- und Motorshowvorführungen sind es hingegen 4%.
- „Jahrmarktveranstaltungen wie z.B. Fahrgeschäfte aller Art“ sowie „Schau- und Schießbuden“ werden ebenfalls mit 4% vergebührt.
- Für „Filmvorführungen“ sind 10% zu berappen.
- Für „Paintball, Airosft-, Laser- und Archer-Tag-Veranstaltungen“ sowie für „Turm- und Grottenbahnen“ gelten 12% Lustbarkeitssteuer.
- Bei „Tattoo- und Piercingmessen“ sowie „Freak- und Horrowshows“ werden 15% fällig.
- Striptease-Vorführungen, die offensichtlich ganz besonders dazu geeignet sind „Teilnehmende zu unterhalten oder zu erfreuen“, werden gar mit 17% Lustbarkeitsabgabe belegt.
- Pikant: Explizit von der Lustbarkeitsabagbe ausgeschlossen sind „Lustbarkeiten, die ausschließlich politischen Zwecken dienen“.