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Kann man so etwas überhaupt noch „Wahl“ nennen?

ÖH-Wahlen mit beschämender Wahlbeteiligung von 21 Prozent an der JKU

18. Mai 2025
in Freizeit, Linz
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Gerade mal 22,1% der Studenten nutzten bei der ÖH-Wahl ihr Wahlrecht. Für den Wahlsieger – die VSStÖ holte 30% der abgegeben Stimmen. Absolut wählten den Sieger gerade mal 7 von 100 Wahlberechtigten.

An der Linzer Kepler Uni (hier gab’s gar nur 21% Wahlbeteiligung) gewann die ÖVP-nahe „Aktionsgemeinschaft“ mit 37,5% (-1,3%) vor der VSStÖ mit 33,2% (+11,2%). Dritte wurde die Spaßliste No Ma’am mit 11,8%.

Whois: die ÖH
Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) ist die gesetzliche Interessensvertretung aller Studierenden in Österreich und hat eine breite Palette an Entscheidungsbefugnissen.
Sie kann in vielen Bereichen aktiv werden, darunter die Vertretung der Studierendeninteressen gegenüber Hochschulen, Ministerien und der Regierung, die Gestaltung des Studienrechts, die Finanzierung von Studiengebühren und Sozialprogrammen, die Mitgestaltung der Curricula und die Förderung von Projekten für Studierende. 
Konkrete Beispiele für die Entscheidungsbefugnisse der ÖH:
  • Vertretung gegenüber Hochschulen und Regierung:
    Die ÖH kann Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abgeben, Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) führen und die Interessen der Studierenden gegenüber den Hochschulen vertreten. 

  • Gestaltung des Studienrechts:
    Die ÖH kann sich an der Ausarbeitung von Studienrichtlinien beteiligen, Vorschläge für das Studienrecht machen und sich für die Rechte der Studierenden einsetzen. 

  • Finanzierung und Sozialprogramme:
    Die ÖH kann sich für die Finanzierung von Studiengebühren und Sozialprogrammen einsetzen, die Interessen der sozial bedürftigen Studierenden vertreten und Sozialfonds verwalten, um finanziell bedürftige Studierende zu unterstützen. 

  • Mitgestaltung der Curricula:
    Die ÖH kann an der Gestaltung der Curricula und Lehrpläne beteiligt sein und die Studierendeninteressen bei der Entwicklung neuer Studienprogramme berücksichtigen. 

  • Förderung von Studierendenprojekten:
    Die ÖH kann Projekte von und für Studierende fördern, wie z.B. Semesterprojekte, wissenschaftliche Arbeiten oder kulturelle Veranstaltungen. 

Zusätzlich zur gesetzlichen Vertretung können die ÖH-Organe auch eigene Entscheidungen treffen, wie z.B.:
  • Wahl von Vertretern:
    Die Studierenden wählen die Vertreter in den einzelnen Gremien der ÖH (z.B. Fakultätsvertretung, Universitätsvertretung, Bundesvertretung). 

  • Verteilung von Beiträgen:
    Die ÖH entscheidet, wie die Beiträge der Studierenden verwendet werden, z.B. für Sozialprogramme oder Projekte. 

  • Vergabe von Förderungen:
    Die ÖH kann Förderungen an Studierende vergeben, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. 

  • Organisation von Veranstaltungen:
    Die ÖH kann Veranstaltungen für Studierende organisieren, wie z.B. Seminare, Workshops oder Partys. 
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